Pflege-Geld-Check Fristen-Erinnerung
Kostenlos · ohne Anmeldung · Stand 2026

Wie viel Pflegegeld liegt bei euch ungenutzt auf dem Tisch?

Fünf Fragen, eine Minute. Deine Angaben bleiben auf deinem Gerät. Wir speichern nichts und sehen nichts.

Welcher Pflegegrad liegt vor?
Entlastungsbetrag (131 € im Monat)

Für anerkannte Haushaltshilfe, Betreuung oder Begleitung. Die Kasse zahlt nur gegen Rechnung.

Entlastungsbudget (bis 3.539 € im Jahr)

Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, zum Beispiel wenn du Urlaub machst oder selbst krank bist.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 € im Monat)

Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen. Kommen die jeden Monat?

Wer pflegt hauptsächlich?

Lass dich an die Fristen erinnern. Kostenlos.

Die Pflegekasse schreibt dir nicht, bevor Geld verfällt. Wir schon. Ein paar Wochen vor dem 30. Juni und dem 31. Dezember bekommst du eine kurze Mail mit dem, was jetzt zu tun ist.

Wir fragen bewusst nicht nach Pflegegrad oder Gesundheitsdaten. Nach dem Absenden bekommst du eine Mail mit einem Bestätigungslink. Erst wenn du klickst, bist du eingetragen.

So holst du das Geld

  1. Frag bei der Pflegekasse nach, wie viel vom Entlastungsbetrag und vom Entlastungsbudget noch offen ist. Die Kasse muss dir das sagen.
  2. Such einen anerkannten Anbieter für „Angebote zur Unterstützung im Alltag“. Dein Pflegestützpunkt kennt die Anbieter in deiner Nähe.
  3. Rechnungen sammeln und einreichen. Erst dann zahlt die Kasse.
  4. Fristen in den Kalender: 30. Juni und 31. Dezember.

Musterfrage an die Pflegekasse zum Kopieren:

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir für die versicherte Person [Name, Versichertennummer] mit, 1. wie viel vom Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) aus dem Vorjahr und dem laufenden Jahr noch nicht abgerufen ist und bis wann er genutzt werden kann, 2. wie viel vom Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege im laufenden Jahr noch zur Verfügung steht. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen [Name]

Du pflegst Mutter oder Vater? Schreib es auf.

Kinder und Enkel, die einen Elternteil oder Großelternteil pflegen, können beim späteren Erbe einen Ausgleich von den Geschwistern verlangen (§ 2057a BGB). Das OLG Frankfurt sprach einem Sohn nach zehn Jahren Pflege 40.000 € aus einem Nachlass von rund 166.000 € zu.

Der Haken: Was du geleistet hast, musst du später belegen. Ein Pflege-Tagebuch mit Datum, Dauer und Tätigkeit ist dafür eine gute Grundlage. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, klärt im Einzelfall ein Fachanwalt für Erbrecht.

Fragen

Ist das eine Seite der Pflegekasse?

Nein. Das ist ein unabhängiges, kostenloses Angebot. Verbindliche Auskunft gibt nur deine Pflegekasse. Neutrale Pflegeberatung bekommst du dort und im Pflegestützpunkt ebenfalls kostenlos.

Was passiert mit meinen Eingaben im Rechner?

Nichts. Die Rechnung läuft in deinem Browser. Es wird nichts übertragen und nichts gespeichert.

Wer steckt dahinter?

Mirko Opitz aus Müllrose. Ich bin selbstständig und habe diesen Rechner gebaut, weil Familien Jahr für Jahr Geld verfallen lassen, das ihnen zusteht. Hauptberuflich berate ich zu Edelmetallen. Mit dieser Seite hat das nichts zu tun, und meine Erinnerungs-Mails enthalten keine Edelmetall-Werbung.

Wie genau ist das Ergebnis?

Es ist eine Schätzung auf Basis der gesetzlichen Beträge 2026. „Teilweise“ rechnet mit der Hälfte. Für 2027 ist eine Pflegereform geplant. Wenn sich Beträge ändern, passen wir den Rechner an.

Beträge: Leistungsübersicht des Bundesgesundheitsministeriums „Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026“. Keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung im Einzelfall.